Zum Inhalt springen

Spendenquittungen

Wir sind als ein gemeinnütziger, eingetragener Verein anerkannt und können Zuwendungsbestätigungen über Ihre Spende ausstellen.

Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Sie können:

  • Bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder
  • 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Sofern Sie eine Spendenquittung wünschen, teilen Sie uns ihren vollständigen Vornamen, Nachnamen und Ihre Anschrift bitte im Verwendungszweck Ihrer Überweisung oder per E-Mail an info@tierfreunde-ukraine.de mit. Wir senden Ihnen dann gerne die Spendenquittung zu.

Spenden unter 200,00 EUR

Es gibt eine Regelung, dass bei Spenden an gemeinnützige Organisationen bis zu 200 Euro keine Spendenbescheinigung notwendig ist. Ein vereinfachter Nachweis genügt. Das kann ein Kontoauszug sein oder ein automatisch erstellter Nachweis über Ihre Spende von PayPal. Sollten Sie keinen automatisch erstellten Nachweis über Ihre Spende von PayPal erhalten haben, können Sie jederzeit aus der Übersicht Ihrer PayPal-Transaktionen die richtigen Transaktionen aussuchen und mit allen Details und Informationen ausdrucken. Dies ist ein gültiger Nachweis für Ihr Finanzamt.

Zuwendungsbestätigung bei Spenden über 200,00 EUR 

Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende gesonderte Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) nachgewiesen werden.
Diese Bescheinigung erhalten Sie von uns automatisch zugesendet, falls Sie ihren Namen und Ihre Anschrift im Verwendungszweck der Überweisung geschrieben haben. Die Informationen können Sie auch an uns per E-Mail senden info@tierfreunde-ukraine.de.